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Das Ebay-Verkaufsformular bietet einen WYSIWYG-Editor an, der jedoch nur Benutzern ausgewählter Webbrowser angezeigt wird. Wenn sich Konqueror & Co. allerdings als Firefox ausgeben, kann man auch damit bequem seine Auktionen formatieren.
Jeder Browser sendet eine spezielle Kennung (User Agend) aus, mit dem Internetseiten ihn identifizieren können. Das ist für Web-Entwickler praktisch, wenn sie Techniken verwenden wollen, die nicht jeder Browser unterstützt – ganz zu schweigen vom Vorteil für die Erstellung von Nutzerstatistiken.
Auch Ebay liest den User-Agent aus, und bietet das WYSIWYG-Formular nur ausgewählten Browsern an. Zugegeben: Das Ding erzeugt scheußlichen Code, aber um eine Auktion schnell und bequem zu formatieren, taugt es doch noch.
Hier also kurz beschrieben, wie man sich als Benutzer von Konqueror oder eines Firefox-Ablegers unter Linux als harmlosen Original-Firefox ausgibt:
Man gebe in das Adressfeld about:config ein. Eventuell erscheinende Warnungen lesen, zur Kenntnis nehmen und wegklicken. Wir suchen den Eintrag general.useragent.extra.firefox, um ihn zu ändern. Bei Arch Linux steht dort z.B. Shiretoko/[version], Debian-User werden dort Iceweasel/[version] lesen. Einfach das erste Wort durch „Firefox“ ersetzen, damit es so aussieht: Firefox/[version]
Für Ebay genügt das bereits. Bei besonders hartnäckigen Seiten kann es sich empfehlen, den gesamten User-Agent zu überschreiben. Dafür legt man einen neuen String mit dem Namen general.useragent.override an und füllt ihn beispielsweise mit Mozilla/5.0 (Windows; U; Windows NT 5.1; de; rb:1.9.0.1) Gecko/2008070208 Firefox/3.0.1.
Die Seite wird dich nun für einen Windows-Nutzer mit Firefox halten.
Konqueror-Benutzer können unter Einstellungen → Konqueror einrichten → Browserkennung eine domain-spezifische Kennung hinzufügen. Als Adresse wählt man cgi5.ebay.de, als Browser zum Beispiel einen Firefox.
Das Verkaufs-Formular führt insbesondere bei Konqueror meiner Erfahung nach gerne zu Abstürzen, also ist die Maßnahme von Ebay, nicht jedem Browser das WYSIWYG-Verkaufsformular anzuzeigen, durchaus nicht unberechtigt.
Zuletzt geändert am 9. Januar 2010.
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