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Verfasst am 2. März 2010, vormittags.
Heise berichtete just:
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Ein wohltuender Hauch der Vernunft, wie ich finde. Ein paar Einschränkungen gibt es zwar noch (so urteilte das Bundesverfassungsgericht nicht über die EU-Richtlinie, die dem deutschen Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz zur Grundlage ist), aber ein wichtiger Schritt ist getan. Um es in den Worten des Wohnzimmerhostbloggers zu sagen:
Ich denke heute ist ein guter Tag für unser aller Privatsphäre :-)
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